Corona-Massnahmen in Garagen: Mehr Fläche pro Person verlangt
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Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben die Schutzkonzepte angepasst. Die neuen Regeln gelten ab dem 9. Dezember 2020.
Quelle: AdobeStock
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2020 weitere schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Von diesen Massnahmen sind auch die Garagenbetriebe betroffen. Deshalb haben der AGVS und die Branchenlösung BAZ das Schutzkonzept für Garagenbetriebe angepasst.
Die Änderung betrifft Punkt 2.4, der die Anzahl Personen in den öffentlich zugänglichen Innenräumen und im öffentlich zugänglichen Aussenbereich begrenzt. Neu darf sich maximal eine Person pro 10 Quadratmeter im Laden befinden. Bei kleinen Geschäften mit bis zu 30 Quadratmetern Fläche ist es maximal eine Person pro 4 Quadratmeter. Die massgebende Fläche schliesst Bereiche, in denen sich nur Personal befindet, nicht ein. Dazu zählen beispielsweise Lagerräume oder Personalflächen hinter Theken. (pd/mb)
Hier geht es zum aktualisierten Schutzkonzept für Garagen-Betriebe im Automobilgewerbe.
ACHTUNG: Die Kantone können weitergehende Massnahmen festlegen, die es zu beachten gilt.
www.agvs-upsa.ch
www.safetyweb.ch
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